Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR
Inhaber:
Dipl.-Ing. Lothar Feldmann
Dipl.-Ing. Matthias Prüssel
Wittekindstr. 2A
27777 Ganderkesee
Deutschland
Tel: +49 (0)4222 946670
Fax: +49 (0)4222 946671
E-Mail: abacom.del@t-online.de
1. Anwendungsbereich, Vertragspartner
1.1 Für Softwareüberlassungsverträge, Lizenzverträge und Verträge über den Erwerb von Hardware und Software sowie über den Bezug von Dienstleistungen zwischen der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Soweit der Besteller ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gilt Ziffer 13 der nachfolgenden Klauseln nicht, der nur Anwendung auf Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB findet.
2. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
2.1 Vertragspartner für den Kunden ist die ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR, vertreten durch die Inhaber Dipl.-Ing. Lothar Feldmann und Dipl.Ing. Matthias Prüssel, Wittekindstr. 2A, 27777 Ganderkesee, Deutschland. (Tel. +49 (0)4222 946670, Fax +49 (0)4222 946671, E-Mail: abacom.del@t-online.de); USt-Id Nr. DE151962747. Vertretungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten bestehen nicht.
2.2 Die wesentlichen Merkmale der Waren und Dienstleistungen sind in der Beschreibung des jeweiligen Artikels aufgeführt und können während des Bestellvorgangs und auf der Bestellbestätigungsseite abgerufen werden. Bei der Überlassung von Software beschränkt sich die Lieferung auf den Objectcode (ausführbare Form), ggf. mit der vom Hersteller vorgesehenen Dokumentationen und Installations- und Benutzungshinweisen. Soweit die Lieferung per Download erfolgt, werden keine körperlicher Datenträger oder Dokumentationen und Herstellerhinweise in Papierform geliefert und sind auch nicht geschuldet.
2.3 Vorbehalte bestehen insoweit dass, die ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR vom Vertrag zurücktreten kann, falls die ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sein sollte, da der Lieferant seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
2.4 Der Vertrag kommt auf folgende Weise zustande: Die Bestellung des Kunden kann telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg (z.B. per E-Mail) jeweils in der Sprache der jeweiligen Seite erfolgen. Die Bestellung stellt ein Angebot an die ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Weg, erhält der Kunde zunächst eine Zugangsbestätigung, die aber noch nicht den Vertragsschluss bestätigt. Der Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn die ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR innerhalb von zwei Wochen das bestellte Produkt/Leistung an den Kunden versendet (konkludente Annahme) oder die Bestellung zum Zweck des Vertragsschluss schriftlich (z.B. per Rechnung) oder per E-Mail gegenüber dem Kunden annimmt. Soweit die Übergabe der vertragsgegenständlichen Software bzw. Erbringung der vertragsgemäßen Leistung per Abruf/Download (Herunterladen) erfolgen soll, kommt der Überlassungsvertrag durch die Bereitstellung der Software bzw. Leistung im virtuellen "Abholregal" auf dem Server der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR zum Abruf/Download durch den Kunden mit einer entsprechenden Mitteilung an den Kunden per E-Mail zustande. Es handelt sich hierbei um eine Holschuld. Der Käufer entscheidet, ob er die Software bzw. die Leistung anschließend abruft/herunterlädt. Die Software steht für mindestens vier Tage zur Abholung bereit, nachdem dem Kunden die Bereitstellung per Email mitgeteilt worden ist.
2.5 Alle Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Kunde hat daneben die Versand- und Nachnahmekosten gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zu tragen.
2.6 Alle von der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR zur Verfügung gestellten Informationen sind - soweit nicht anders gekennzeichnet - auf den Zeitpunkt des Abrufs durch den Kunden befristet, da Informationen, Angebote und Preise von der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR ständig aktualisiert werden.
2.7 Die AGB der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Der Kunde darf sie jedoch abrufen, in wiedergabefähiger Form abspeichern und/oder ausdrucken.
3. Rückgaberecht des Kunden / Belehrung
Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, steht ihm ein Rückgaberecht zu. Der Kunde kann die erhaltene Ware ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Waren zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens einen Tag nach Erhalt der Ware, nicht aber vor Zugang einer noch gesondert in Textform erfolgenden Rückgabebelehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) kann der Kunde die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B: per Brief, Fax oder E-Mail, erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Wenn das Textformerfordernis der Rückgabebelehrung erst nach Abschluss des Kaufvertrags erfüllt wird, beträgt die Frist nicht zwei Wochen, sondern einen Monat. Das Rückgaberecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind. Bei Download-Produkten wird die Software durch den vollständigen Download aus dem Abholregal entsiegelt. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen haben zu erfolgen an:
ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR
Wittekindstr. 2A
27777 Ganderkesee
Deutschland
Fax: +49 (0)4222 946671
E-Mail: abacom.del@t-online.de
Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Ausübung des Rückgaberechts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Rücksendung oder Absendung seines Rücknahmeverlangens erfüllen.
4. Informationen zur Bestellung auf elektronischem Weg
4.1 Um Waren über Online-Shops der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR zu bestellen, muss der Kunde die Ware zunächst aus dem Katalog aussuchen und in den "Warenkorb" legen. Der Warenkorb stellt eine Auflistung aller Waren dar, die der Kunde zum Zweck der Bestellung ausgesucht hat. Nach der Auswahl eines Artikels durch den Kunden wird der Warenkorb eingeblendet. Waren können der Menge nach verändert oder aus dem Warenkorb entfernt werden.
4.2 Wenn der Warenkorb alle gewünschten Waren in der richtigen Anzahl enthält, kann der Bestellvorgang durch das Anklicken des entsprechenden Buttons fortgesetzt werden. Der Kunde wird danach nach seiner Rechnungs- und Lieferadresse sowie nach der gewünschten Zahlungs- und Versandart gefragt. Vor der endgültigen Bestellung werden nochmals sämtliche Details der Bestellung im Überblick angezeigt und können vom Kunden nochmals korrigiert werden.
4.3 Die Bestellung wird verbindlich, sobald der Kunde die Bezahldaten eingegeben hat bzw. bei einer Zahlung per Rechnung/Lastschrift seine Bestellung absendet. Der Kunde erhält eine Bestätigung im Fall einer erfolgreichen Übermittlung der Bestellung. Diese Bestätigung kann ausgedruckt werden.
4.4 Die Bestellung inklusive der personenbezogenen Daten des Kunden wird von der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR elektronisch gespeichert
5. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
5.1 Mit Abschluss des Softwareüberlassungs-, Kauf- oder Dienstvertrag schuldet der Kunde eine Vergütung, Lizenzgebühr bzw. einen Kaufpreis. Bei Downloads gilt das Pay-before-Download Prinzip, d.h. erst nach erfolgreicher Bezahlung kann der Kunde die Software aus dem Abholregal auf seinen Rechner laden. Die Zahlung kann per Überweisung bzw. durch die für das Portal freigegebenen Bezahlarten erfolgen. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zeit nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Zur Bezahlung per Rechnung oder Lastschrift oder zur schriftlichen oder telefonischen Bestellung kann die ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR verlangen, dass der Kunde sich bei der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR anmeldet (siehe
Ziff. 8).
5.2 Bei der Zahlung per Kreditkarte erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass die ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR die Bestellung mit dem Kreditkartenunternehmen insbesondere auch im Wege des Online-Bankings abrechnet.
5.3 Die gelieferte oder auf sonstige Weise überlassene Kaufsache bzw. Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR bzw. des Rechteinhabers an der vertragsgegenständlichen Software.
6. Versand und Versandkosten
Soweit die Leistung bzw. Kaufsache von dem Kunden nicht per Download abgerufen, sondern an den Kunden versandt werden soll, hat der Kunde die Versandkosten zu tragen. Eine präzise Berechnung der Versandkosten erfolgen während des Bestellvorgangs. Der Versand erfolgt sofern möglich mit der Deutschen Post. Es steht der ABACOM-Ingenieurgesellschaft jedoch frei, eine andere Versandart zu wählen, ohne dass dieses einen irgendeinen Einfluss auf die Versandkosten hat.
7. Softwarelieferung per Download
Bei der Softwarelieferung per Download werden von der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR keine Versandkosten in Rechnung gestellt. Die für den Download erforderliche Fernkommunikationsverbindung zum Server der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR (Internetanschluss) hat der Kunde einzurichten und die dabei und im Rahmen des Abrufs entstehenden Benutzungskosten der Fernkommunikationsverbindung zu tragen. Im Rahmen des Vertragschlusses erfolgt die Bereitstellung der Software bzw. Leistung im virtuellen "Abholregal" auf dem Server der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR zum Abruf/Download durch den Kunden mit einer entsprechenden Mitteilung an den Kunden per E-Mail. Es handelt sich hierbei um eine Holschuld. Der Käufer entscheidet, ob er die Software bzw. die Leistung abruft/herunterlädt.Die Software steht für mindestens vier Tage zur Abholung bereit, nachdem dem Kunden die Bereitstellung per Email mitgeteilt worden ist.
8. Lieferumfang und Nutzungsrecht an erworbener Software
8.1 Bei der Überlassung von Software beschränkt sich die Lieferung auf den Objectcode (ausführbare Form) mit den vom Hersteller vorgesehenen Grundinformationen wie z.B. Dokumentation und Installations- und Benutzungshinweise, nicht notwendigerweise in Papierform. Soweit die Lieferung per Download erfolgt, werden kein körperlicher Datenträger oder ggf. Dokumentation und Herstellerhinweise in Papierform geliefert und sind auch nicht geschuldet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.
8.2 Der Kunde erwirbt - sofern nicht schriftlich anders vereinbart - ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Betrieb für eigene Zwecke an der vertragsgegenständlichen und von der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR überlassenen Software unter Geltung und in Anerkennung der Nutzerlizenz und Nutzungsbedingungen des Softwareherstellers (in der Regel "End User Licence Agreement" genannt).
8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vertragssoftware entsprechend der Lizenzbestimmung des Herstellers einzusetzen, die u.a. bei der Installation der Software zugänglich gemacht wird. Sicherheitskopien dürfen nur in angemessener Anzahl erstellt werden.
8.4 Urheber- und Schutzrechtsvermerke innerhalb der vertragsgegenständlichen Leistung oder Ware dürfen nicht entfernt, unterdrückt oder verändert werden. Sie sind auf jeder Kopie mit zu übertragen. Der Kunde darf die Schnittstelleninformation der Software nur in den Schranken des § 69 e UrhG dekompilieren und erst dann, wenn er schriftlich die ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR von seinem Vorhaben unterrichtet und mit einer Frist von zumindest zwei Wochen zur Überlassung der erforderlichen Informationen gebeten hat. Alle Kenntnisse und Informationen, die der Besteller im Rahmen des Dekompilierens bekommt, sind streng vertraulich zu behandeln. Vor jeder Einschaltung von Dritten verschafft der Kunde der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR eine schriftliche Erklärung des Dritten, dass dieser sich unmittelbar der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR gegenüber zur Einhaltung der Geheimhaltung verpflichtet.
8.5 Die ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR wird der Weitergabe der Software (ganz oder teilweise) an einen Dritten unter folgenden Bedingungen zustimmen:
8.5.1 Der Kunde übergibt dem Dritten (soweit vorhanden) die Original-Datenträger, löscht alle anderen Kopien, insbesondere auf Datenträgern, in Fest- oder Arbeitsspeichern, gibt die Nutzung endgültig auf und bestätigt der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR schriftlich die Erfüllung dieser Pflichten.
8.5.2 Der Dritte erklärt schriftlich gegenüber der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR, dass er die Geschäftsbedingungen der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR sowie die Nutzungsbedingungen des Herstellers einhält.
8.5.3 Die Zustimmung der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
8.6 Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR nicht erlaubt.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 434 ff. BGB. Soweit der Kunde die gelieferte Software ändert oder durch Dritte ändern lässt, entfallen die Gewährleistungsansprüche, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der aufgetretene Fehler nicht auf die Änderung zurückzuführen ist.
9.2 Bezüglich der Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9.3 Der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde ist jedoch für ein regelmäßiges Sichern seiner Daten verantwortlich. Bei einem von der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR verschuldeten Datenverlust, haftet die ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR daher ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den von dem Kunden zu erstellenden Sicherungskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.
10. Datenschutz
Informationen sowie personenbezogene Daten der Kunden werden vertraulich behandelt und nur soweit abgespeichert, verarbeitet, genutzt und an Dritte weitergegeben, wie dies im Rahmen der Auftragsabwicklung, Rechtsverfolgung und Pflege der Kundenbeziehungen (Marketing, insbesondere Newsletter) erforderlich ist. Der Kunde kann der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an die ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen.
11. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis soll deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung finden.
12. Besondere Bedingungen für Verträge mit Unternehmern
Folgende Abweichungen von den vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher, sondern Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind.
12.1 Die Rückgabe- oder Widerrufsrechte nach Ziff.3 bestehen nicht, wenn der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
12.2 In Abweichung von Ziff. 10 wird die Gewährleistung im unternehmerischen Geschäftsverkehr auf folgende Weise beschränkt:
12.2.1 Die Gewährleistungsfrist wird auf 12 Monate begrenzt.
12.2.2 Die Gewährleistung der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR gegenüber dem Kunden - soweit dieser Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist - soll gegenüber der Gewährleistung des Software- bzw. Hardwareherstellers/Lieferanten subsidiär sein. Zu diesem Zweck tritt die ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR im voraus ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten bezüglich der vertragsgegenständlichen Soft- oder Hardware und/oder Dokumentation oder sonstiger Benutzungshinweise an den Kunden ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an. Der Kunde hat somit Gewährleistungsansprüche zunächst gegen den Hersteller/Lieferanten - notfalls gerichtlich - geltend machen. Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen die ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR ist für die Dauer der gerichtlichen Rechtsverfolgung gehemmt. Die ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR wird die für eine Rechtsverfolgung notwendigen Vertragsdokumente herausgeben und erforderlichen Auskünfte über den Vertragspartner erteilen. Die Gewährleistung der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR lebt wieder auf, wenn die Inanspruchnahme des Herstellers/Lieferanten aus Rechtsgründen oder wegen Vermögensverfalls z.B. wegen Insolvenz, Unauffindbarkeit, wegen rechtlicher Einschränkungen oder bestehender Gegenrechte keine Aussicht auf Erfolg bietet
12.3 In Abweichung von Ziff.10 hat der Kunde - sofern er Unternehmer ist - die Kaufsache bzw. Leistung nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und die dabei gegebenenfalls erkannten Mängel unverzüglich zu rügen. § 377 HGB findet Anwendung.
12.4 Die Haftung der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR aus jeglichem Rechtsgrund ist entsprechend den folgenden Bestimmungen begrenzt.
12.4.1 Die Haftung für Schäden, die von der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR oder von einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.
12.4.2 Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters der Höhe nach unbegrenzt.
12.4.3 Auch die Haftung für Schäden, die auf ein schwerwiegendes Organisationsverschulden der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer von der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden, ist der Höhe nach unbegrenzt.
12.4.4 Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet die ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR, soweit keiner der in Ziffer 12.4.1 bis 12.4.3 genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
12.4.5 Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.
12.4.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12.5 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Ansprüchen gegen die Ansprüche der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR aufrechnen.
12.6 Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR.
12.7 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand werden Delmenhorst vereinbart. Die ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR kann jedoch wahlweise den allgemeinen Gerichtsstand des Kunden wählen.
13. Hinweise gemäß Verpackungsverordnung (VerpackV)
Zur Verpackung unserer Warensendungen verwenden wir ausschließlich recyclingfähiges Material. Sollten Sie die Originalverpackung entsorgen wollen oder handelt es sich um die von uns für den Versand verwendete Verpackung so ist dies natürlich kein Problem: Wir beteiligen uns am Recycling-System Grüner Punkt und sorgen so für eine einfache und gesetzeskonforme Entsorgungsmöglichkeit. Zur Umsetzung unserer Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung haben wir uns dem Dualen System Deutschland (Grüner Punkt) angeschlossen. Der grüne Punkt gewährleistet, dass Verpackungen vom Dualen System Deutschland (DSD) bundesweit eingesammelt und recycelt werden. Das DSD verfügt über ein flächendeckendes Netz von Dienstleistern, welche die Abholung auch in Ihrer Nähe durch öffentliche Sammelstellen (z.B. "Altpapiercontainer") oder spezielle Mülltonnen (z.B. "Gelber Sack") sicherstellen. Unter der Service-Nummer 02203-937-0 oder www.gruener-punkt.de wird Ihnen ggf. eine Annahmestelle für Ihre Verpackungen ganz in Ihrer Nähe genannt.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, soll die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt sein.
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