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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der  
ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR

Inhaber:
Dipl.-Ing. Lothar Feldmann
Dipl.-Ing. Matthias Prüssel

Wittekindstr. 2A
27777 Ganderkesee
Deutschland

Tel: +49 (0)4222 946670
Fax: +49 (0)4222 946671
E-Mail: info@abacom-online.de

 

1 Allgemeines
Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch "Kunde" genannt) über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Wir erkennen entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht an, es sei denn, wir haben ihre Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für den Fall, dass wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführen sollten.

2 Angebot, Auftrag, Angebotsunterlagen
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Mit Eingang der Bestellung des Kunden bei uns versenden wir, sofern die Bestellung nicht den Download von Software zum Gegenstand hat, zunächst eine schriftliche oder elektronische Bestellbestätigung, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung bei uns. Der Inhalt der Bestellbestätigung ist daher für uns nicht bindend. Dies gilt insbesondere, soweit die Bestellbestätigung aufgrund der automatisierten Verarbeitung unrichtige Angaben (zum Beispiel Preisangaben oder Rechenfehler) aufweisen sollte. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an den Kunden versenden und den Versand an den Kunden durch eine schriftliche oder elektronische Versandbestätigung bestätigen. Im Falle des Downloads von Software kommt ein verbindlicher Vertrag erst mit der Bereitstellung des Downloads oder der Rechnung, je nachdem, was früher erfolgt, zustande. Für den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche oder elektronische Versandbestätigung beziehungsweise im Falle des Downloads unsere Rechnung maßgeblich. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen oder elektronischen Bestätigung.
Änderungen des Liefergegenstandes, insbesondere technischer Art, bleiben vorbehalten, sofern nicht (i) der Liefergegenstand erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden unzumutbar sind oder aber (ii) wir mit dem Kunden die Verbindlichkeit von Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart haben.
Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, werden Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie die hierauf bezogenen Darstellungen von uns nicht garantiert. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, stellen sie ohne unsere ausdrückliche schriftliche oder elektronische Zusage auch keine Beschreibung der Sollbeschaffenheit dar. Es handelt sich hierbei ohne unsere anderweitige schriftliche oder elektronische Zusage vielmehr lediglich um unverbindliche Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung, von denen Abweichungen nach Maßgabe des ersten Satzes dieses § 2 Absatz 1 zulässig sind. Dies gilt insoweit insbesondere auch dann, wenn solche Angaben in unseren Prospekten oder Preislisten enthalten sind oder wir auf unseren Informationsseiten im Internet Angaben zu technischen Daten und Eigenschaften der Ware bereitstellen. .Für den Fall, dass wir mit dem Kunden die Sollbeschaffenheit der Lieferung oder Leistung verbindlich vereinbart haben, bleiben Änderungen durch uns zulässig, soweit sie aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften erfolgen und dem Kunden zumutbar sind. Im Falle der Unzumutbarkeit steht dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Sofern wir gegenüber einem Kunden ein als ausdrücklich verbindlich bezeichnetes Angebot abgegeben haben, sehen wir uns hieran - soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich kommuniziert - 2 (zwei) Wochen gebunden.
Wir behalten uns sämtliche Rechte, insbesondere das Urheberrecht, an allen dem Kunden gegebenenfalls. zur Verfügung gestellten Unterlagen, Abbildungen etc. vor. Der Kunde darf diese ausschließlich im Rahmen des vertraglich vorhergesehenen Zwecks verwenden.
Sofern der Kunde nicht voll geschäftsfähig ist, gehen wir davon aus, dass das Einverständnis seines gesetzlichen Vertreters zu der von ihm getätigten Bestellung vorliegt oder aber dass der Kunde die bei uns bestellte Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

3 Preise, Zahlungsbedingungen
Die zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Preise gelten nur für den in unserer jeweiligen Versandbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Etwaige Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

Soweit unser Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, verstehen sich die Preise in Euro EXW Ganderkesee (Deutschland), inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Verpackung. Sämtliche Rechnungsbeträge sind - soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart - ohne jeden Abzug spätestens 30 (dreißig) Tage nach Rechnungsdatum fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns maßgebend. Zahlungen werden stets auf die älteste, noch offenstehende Rechnung verrechnet. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt hiervon abweichend, dass Zahlungsverpflichtungen - soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart - stets in Vorkasse zu erfüllen sind.
Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, und ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit jährlich 5% zu verzinsen. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er, unbeschadet unserer weiteren Rechte, Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die fälligen Zahlungsansprüche zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, betragen die Verzugszinsen hiervon abweichend 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch fällig ist und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Soweit wir mit dem Kunden nicht ohnehin Vorkasse vereinbart haben, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen, fälligen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, einschließlich derjenigen aus anderen Einzelaufträgen, soweit diese auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, nach unserem pflichtgemäßem Ermessen gefährdet wird. Soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen in Euro-Währung und ausschließlich an uns zu leisten.

4 Zoll- und Einfuhrgebühren, Einfuhrumsatzsteuer

Hat der Kunde seinen Sitz im Ausland und wird der Liefergegenstand daher in ein anderes Land eingeführt, werden Zoll- oder Einfuhrgebühren beziehungsweise Einfuhrumsatzsteuern erhoben, auf die wir keinen Einfluss haben und deren Höhe wir nicht im Voraus beziffern können. Derartige Zoll- oder Einfuhrgebühren beziehungsweise Einfuhrumsatzsteuern gehen zu Lasten des Kunden und werden von uns nicht übernommen. Für nähere Informationen zu den im Einzelfall anfallenden Zoll- oder Einfuhrgebühren beziehungsweise Einfuhrumsatzsteuern hat sich der Kunde mit dem zuständigen Zollamt in Verbindung zu setzen, da die Zollbestimmungen von Land zu Land beträchtlich variieren. Als Importeur hat der Kunde die jeweiligen Landesvorschriften einzuhalten. Zur Vereinfachung des Zollverfahrens behalten wir uns vor, gegenüber dem Zoll dem Paket beiliegende Wertangaben zu machen. Gleichwohl ist der Zoll berechtigt, Pakete zur Vereinfachung zu öffnen. Hierauf haben wir keinen Einfluss.


5 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Kauf von Waren zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die

ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR
Wittekindstr. 2A
27777 Ganderkesee
Deutschland
Fax: +49 (0)4222 946671
E-Mail: info@abacom-online.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Kauf zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Hinweis auf Nichtbestehen des Widerrufsrechts

Das Rückgaberecht besteht nicht bei der Lieferung von Software in einer versiegelten Packung, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind, oder sofern Ihnen Software zum Download bereit gestellt worden ist.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie einen Kauf widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

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Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie einen Kauf widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

ABACOM-Ingenieurgesellschaft GbR
Wittekindstr. 2A
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Deutschland

Fax: +49 (0)4222 946671
E-Mail: info@abacom-online.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

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Bestellt am (*) / erhalten am (*)

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Name des/der Verbraucher(s)

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Anschrift des/der Verbraucher(s)

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

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Datum

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(*) Unzutreffendes streichen.

 

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 (Ende Musterformular)

 

6 Lieferung, Lieferzeit 

Der Beginn der Lieferzeit setzt die endgültige Klärung aller technischen Fragen mit dem Kunden sowie die Beibringung vom Kunden etwaig zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie den Eingang einer etwaig vereinbarten Anzahlung oder Zahlungssicherheit, bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB die Zahlung des Kaufpreises im Wege der Vorkasse, voraus. Für die Lieferfristen ist unsere Versandbestätigung maßgebend. Darin enthaltene Fristen oder Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur dann verbindlich, soweit dort ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist oder wir eine Frist oder einen Termin gesondert schriftlich oder per E-Mail als ausdrücklich verbindlich bestätigt haben. Von uns ansonsten in Aussicht gestellte Fristen und Termine sind unverbindlich. Lieferungen erfolgen - je nach der Art des Liefergegenstandes und des Vertriebswegs - entweder im Wege des physischen Transports oder aber im Wege des Downloads durch den Kunden. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anders vereinbart haben, ist die Lieferfrist eingehalten, wenn wir den Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf am eigenen Werk bereitgestellt und gegenüber dem Kunden Versandbereitschaft angezeigt haben beziehungsweise an die Transportperson übergegen haben. Im Falle der Lieferung im Wege des Downloads ist die Lieferfrist eingehalten, wenn wir dem Kunden bis zu ihrem Ablauf die Möglichkeit zum Download des Liefergegenstands eröffnet haben. Angemessene Teillieferungen beziehungsweise Teilleistungen in zumutbarem Umfang sind zulässig, wenn eine solche für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten oder erheblicher Mehraufwand entstehen. Hinsichtlich Versandkosten gilt: Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, entstehen dem Kunden bei Teillieferungen keine zusätzlichen Versandkosten. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und haben wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, berechnen wir gegenüber dem Kunden im Falle von Teilleistungen die tatsächlich angefallenen Versandkosten. Sofern wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug geraten oder uns eine Lieferung beziehungsweise Leistung unmöglich wird, ist der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Schadensersatz haften wir im Falle des Verzuges oder der Unmöglichkeit nur nach Maßgabe der Regelungen in § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, politische Unruhen oder andere unvorhergesehene Umstände gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung oder Leistung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch dann, wenn die vorgenannten Behinderungen bei einem unserer Unterlieferanten oder Dienstleister eintreten oder eintreten, während wir uns in Verzug befinden. Wir werden den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt im Sinne dieses § 6 Absatz 5 auftritt. Der Kunde kann uns auffordern, innerhalb von 6 (sechs) Wochen zu erklären, ob wir im Hinblick auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern werden. Erklären wir uns innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist nicht, kann der Kunde vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.

7 Verpackung, Versand, Gefahrübergang und Entgegennahme der Ware durch den Kunden
Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wählen wir die Art der Verpackung nach freiem Ermessen.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der zur Ausführung durch den Kunden bestimmten Person oder aber im Zeitpunkt des Downloads durch den Kunden auf den Kunden über. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden - sei es in physischer Form oder im Wege des Downloads - auf diesen über. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, kommt er darüber hinaus in Annahmeverzug, wenn wir ihm die Versandbereitschaft mitgeteilt haben, der Kunde aber eine Übernahme der Ware zum genannten Termin ablehnt oder die Ware zum genannten Termin nicht abholt beziehungsweise nicht von einer Transportperson abholen lässt. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen von ihm ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist sind wir zudem berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Der Liefergegenstand wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

Hinweise gemäß Verpackungsverordnung (VerpackV): Zur Verpackung unserer Warensendungen verwenden wir ausschließlich recyclingfähiges Material. Sollten Sie die Originalverpackung entsorgen wollen oder handelt es sich um die von uns für den Versand verwendete Verpackung so ist dies natürlich kein Problem: Wir beteiligen uns am Recycling-System Grüner Punkt und sorgen so für eine einfache und gesetzeskonforme Entsorgungsmöglichkeit. Zur Umsetzung unserer Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung haben wir uns dem Dualen System Deutschland (Grüner Punkt) angeschlossen. Der grüne Punkt gewährleistet, dass Verpackungen vom Dualen System Deutschland (DSD) bundesweit eingesammelt und recycelt werden. Das DSD verfügt über ein flächendeckendes Netz von Dienstleistern, welche die Abholung auch in Ihrer Nähe durch öffentliche Sammelstellen (z.B. "Altpapiercontainer") oder spezielle Mülltonnen (z.B. "Gelber Sack") sicherstellen. Unter der Service-Nummer 02203-937-0 oder www.gruener-punkt.de wird Ihnen ggf. eine Annahmestelle für Ihre Verpackungen ganz in Ihrer Nähe genannt.

 

8 Gewährleistung
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, setzen seine Mängelansprüche voraus, dass dieser den ihm gesetzlich obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. In diesem Fall muss der Kunde jedwede Mängelrüge uns gegenüber schriftlich unter genauer Angabe von Art und Umfang des Mangels erklären, damit uns eine Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge möglich ist. Insbesondere hat der Kunde hierzu die gelieferte Ware unmittelbar nach Eintreffen auf Transportschäden zu untersuchen und hierbei festgestellte Schäden schriftlich auf dem Frachtbrief zu vermerken, diese Rüge von der Transportperson gegenzeichnen zu lassen sowie uns hierüber schriftlich zu informieren. Soweit ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir nach eigener Wahl - für den Fall, dass der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist: nach Wahl des Kunden - zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Dabei haben wir die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe des Gesetzes zu tragen. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und macht der Kunde im Zusammenhang mit der Nacherfüllung berechtigterweise Kosten gegen uns geltend, die ihm aus dem Einsatz eigener Mitarbeiter oder eigener Gegenstände entstanden sind, so sind die Erstattungsansprüche des Kunden insoweit auf seine Selbstkosten begrenzt. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und erhöhen sich die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen dadurch, dass die Liefergegenstände auf Veranlassung des Kunden an einen anderen als den vereinbarten Lieferort verbracht wurden, so sind die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten vom Kunden zu tragen.
Eine Ersatzlieferung durch uns setzt schließlich voraus, dass der Käufer den mangelhaften Liefergegenstand Zug-um-Zug an uns zurückgewährt und - soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist - Wertersatz für gezogene Nutzungen leistet. Sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, verweigern wir diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt die Mangelbeseitigung aus sonstigen Gründen endgültig fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle eines Rücktritts sind wir zur Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises nur Zug-um-Zug gegen Rückgewähr des mangelhaften Liefergegenstandes und Zahlung von Wertersatz für gezogene Nutzungen seitens des Kunden verpflichtet.
Das Rücktrittsrecht des Kunden bei Mängeln der Ware ist ausgeschlossen in den Fällen, in denen der Kunde zur Rückgewähr der empfangenen Leistung außerstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die Rückgewähr nach der Natur der empfangenen Leistung nicht möglich ist, von uns zu vertreten ist oder ein Mangel sich erst bei einer Verarbeitung oder Umgestaltung der Ware gezeigt hat. Der Kunde ist bei Lieferung mangelhafter Waren oder bei Teillieferungen zum Rücktritt vom ganzen Vertrag oder zum Schadensersatz statt der ganzen Leistung nach Maßgabe der Regelungen im nachfolgenden § 9 nur dann berechtigt, wenn er an der erbrachten Leistung unter Anlegung eines objektiven Maßstabes kein Interesse hat. Für wesentliche Fremderzeugnisse, welche Bestandteil des Lieferungsgegenstands beziehungsweise der Lieferung sind, zum Beispiel Software anderer Hersteller, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Hersteller des Fremderzeugnisses zustehen. Sollte die Inanspruchnahme des Herstellers des Fremderzeugnisses aus nicht vom Kunden zu verantwortenden Gründen fehlschlagen (zum Beispiel wegen Insolvenz des Lieferanten), so stehen dem Kunden gegen uns Mängelansprüche nach Maßgabe der Regelungen dieses § 8 zu. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt abweichend von Absatz 2 und 3 dieses § 8 Folgendes: Hat der Kunde den Liefergegenstand an einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB weiterverkauft ("Verbrauchsgüterkauf"), und musste er den Liefergegenstand aufgrund eines Mangels vom Verbraucher zurücknehmen oder hat der Verbraucher den Kaufpreis gemindert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Absatz 4 und 5 dieses § 8 gelten in diesem Fall nicht. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden allein nach Maßgabe des nachfolgenden § 9 zu. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere vorherige Zustimmung die Ware eigenmächtig modifiziert oder durch Dritte modifizieren lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Modifizierung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Es wird insbesondere keine Haftung übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- unsachgemäße Verwendung, nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch;
- ungeeignete Betriebsbedingungen;
- fehlerhafte Installation, Inbetriebnahme oder Nutzung durch den Kunden oder Dritte, soweit nicht eine eventuelle Betriebsanleitung beziehungsweise Benutzungsanweisung von uns fehlerhaft ist;
- Modifizierungen am Liefergegenstand durch den Kunden oder Dritte;
- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung.<7li>
- Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung wegen Mängeln des Liefergegenstandes ein Jahr ab Gefahrübergang. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung wegen Mängeln des Liefergegenstandes hiervon abweichend zwei Jahre ab Gefahrübergang.

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und hat er den Liefergegenstand an einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB weiterverkauft ("Verbrauchsgüterkauf"), richtet sich die Verjährung der vorgenannten Ansprüche des Kunden, welcher von dem Verbraucher wegen eines Mangels des Liefergegenstands in Anspruch genommen wird, nach den gesetzlichen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs.

Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die auf Mängeln des Liefergegenstandes beruhen, gilt die nachfolgende Regelung des § 9 Absatz 12.

9 Schadensersatz
Wir haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter Handlung ausschließlich nach Maßgabe dieses § 9. Im Übrigen ist jegliche Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen.
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten, wegen Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Darüber hinaus haften wir
- für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch unsere gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen;
- für Schäden, die von unseren einfachen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten verursacht wurden.
Vertragswesentlich sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Unsere Haftung auf Schadensersatz nach dem vorstehenden Absatz 3 dieses § 9 ist auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- Soweit der Kunde kein Endkunde ist, ist unsere Haftung nach dem vorstehenden Absatz 3 dieses § 9 ausgeschlossen, soweit der Kunde seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat. Dabei wird der Kunde nach besten Kräften bemüht sein, mit seinen Abnehmern selbst Haftungsbeschränkungen soweit rechtlich zulässig - auch zu unseren Gunsten - zu vereinbaren.
- Im Rahmen unserer Haftung nach dem vorstehenden Absatz 3 dieses § 9 sind außerdem mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, nur dann ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
- Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns sind in jedem Falle ausgeschlossen.
- Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
- Im Rahmen unserer Haftung nach dem vorstehenden Absatz 3 dieses § 9 haften wir für Datenverluste nur, wenn und soweit der Kunde durch die Erstellung von Sicherungskopien oder auf sonstige geeignete Weise sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Unsere Haftung ist in diesem Fall auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt. Wir haften allgemein nicht für Datenverluste, wenn und soweit der Kunde diese zu vertreten hat.
- Der Kunde wird uns, falls er uns nach den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Untersuchung des Schadenfalls zu geben.
- Die Regelung zum Ausschluss der Gewährleistung in § 8 Absatz 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt entsprechend.
- Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung sonstiger Vertragspflichten beträgt ein Jahr ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

Im Falle der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für solche, die durch arglistiges Verhalten, durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder durch fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im Sinne des Absatz 3 dieses § 9 unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, gilt abweichend hiervon die gesetzliche Verjährungsfrist. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und hat er den Liefergegenstand an einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB weiterverkauft ("Verbrauchsgüterkauf"), beträgt die Verjährung für den Aufwendungsersatzanspruch nach § 478 Absatz 2 BGB zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem wir den Liefergegenstand an den Kunden geliefert haben.

10 Eigentumsvorbehalt
Ist unser Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Treten wir wegen schuldhaften, vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere wegen verspäteter Zahlung, vom Vertrag zurück, so hat der Kunde sämtliche Kosten der Wiederinbesitznahme des Liefergegenstandes durch uns zu tragen. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist - abzüglich angemessener Verwertungskosten - auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Aufklärungen zu geben sowie den Dritten über die bestehenden Eigentumsverhältnisse zu informieren. Der Kunde darf den Liefergegenstand nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Der Kunde ist zudem verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so ist er berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Auch nach Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung dieser Forderung berechtigt. Wir selbst dürfen die Forderung einziehen, wenn sich der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug befindet oder wenn der Kunde zahlungsunfähig ist oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der sich unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge ergebende, realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; dabei ist von den Einkaufspreisen für Waren und vom Nominalwert bei Forderungen auszugehen. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

11 Lizenzrechte
Die auf den unseren Webseiten zur Verfügung gestellten Inhalte, die nicht als käuflich erwerblich gekennzeichnet sind (insbesondere Tonaufnahmen, Bilder, Videos), sind urheberrechtlich geschützt und nur zu Demonstrationszwecken vorgesehen. Sie dürfen ohne Zustimmung von ABACOM nicht heruntergeladen und / oder in irgendeiner anderen Form verwendet werden.
Voraussetzung für die Nutzung der durch ABACOM selbst hergestellten Software ist die Zustimmung zu den Regelungen der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung von ABACOM sowie gegebenenfalls weiterer Lizenzvereinbarungen (gegebenenfalls auch solcher Dritter). Das EULA finden Sie im Anschluss dieser AGB wiedergegeben.

12 Gewerbliche Schutzrechte
Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, leisten wir nur dafür Gewähr, dass der Liefergegenstand im Land des Lieferortes keine gewerblichen Schutzrechte Dritter (im Folgenden: "Schutzrechte") verletzt, es sei denn, uns sind Schutzrechtsverletzungen am Sitz des Kunden oder in einem solchen anderen Land positiv bekannt, von dem uns der Kunde schriftlich angezeigt hat, dass der Liefergegenstand dorthin bestimmungsgemäß verbracht werden soll. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir im Rahmen der Regelung in Satz 1 gegenüber dem Kunden wie folgt: Der Kunde hat uns über die von dem Dritten geltend gemachten Schutzrechtsverletzungen unverzüglich schriftlich zu informieren. Wir werden diese Ansprüche nach eigenem Ermessen auf eigene Kosten erfüllen, abwehren oder die Auseinandersetzung durch Vergleich beenden. Der Kunde räumt uns hierzu die alleinige Befugnis ein, über die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen zu entscheiden und wird uns die hierfür erforderlichen Vollmachten im Einzelfall erteilen, einschließlich des Rechts, entsprechende Untervollmachten zu erteilen. Sofern die Lieferung eine Schutzrechtsverletzung im Sinne von Satz 1 darstellt, werden wir den Grund der Schutzrechtsverletzung innerhalb angemessener Frist beheben. Wir werden hierzu nach unserer Wahl entweder auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen ein Nutzungsrecht erwirken, den Liefergegenstand so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder ihn austauschen. Die Bestimmungen des § 8 gelten insoweit entsprechend. Schlägt die Beseitigung der Schutzrechtsverletzung fehl oder ist die Beseitigung nicht zu angemessenen Bedingungen möglich oder für den Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns richten sich nach § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir haften nicht für Ansprüche Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen, soweit diese durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass der Liefergegenstand von dem Kunden oder einem nicht autorisierten Dritten geändert oder nicht zu den von uns empfohlenen Einsatzbedingungen oder den vereinbarten Bedingungen genutzt wird oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. Wir haften allgemein nicht für Ansprüche Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen, soweit der Kunde diese zu vertreten hat. Sollten Dritte insoweit Ansprüche gegen uns geltend machen, stellt uns der Kunde hiervon frei. Wir haften gegenüber dem Kunden auch dann nicht, wenn der Kunde die Verletzung gegenüber dem Dritten ohne unsere vorherige Zustimmung anerkennt oder im Falle der Einstellung der Nutzung des Produkts durch ihn den Dritten nicht darauf hinweist, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
Die Regelungen zur Verjährung aus § 8 sowie § 9 gelten entsprechend.

13 Datenschutz
Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Auftragsabwicklung sowie der Aktivierung und Registrierung der Software. Zur Auftragsabwicklung übermitteln wir gegebenenfalls die personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte, die ihren Sitz gegebenenfalls auch außerhalb der EU haben (zum Beispiel Dienstleister zur Zahlungsabwicklung in den USA). Nähere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten von Kunden enthält unsere Datenschutzerklärung.

14 Gerichtsstand, Erfüllungsort
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort Oldenburg, Deutschland. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz beziehungsweise Geschäftssitz zu verklagen.

15 Anwendbares Recht
Allen Verträgen mit uns liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Abkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG) zugrunde. Die Vertragssprache ist deutsch, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

16 Schlussbestimmungen
Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen, dass Willenserklärungen beziehungsweise Mitteilungen schriftlich zu erfolgen haben, wird die Schriftform auch durch Verwendung der Textform, das heißt per Telefax oder per E-Mail, gewahrt.

___  Ende der AGB ___

 

 

 

End-User License Agreement (EULA)

Bitte lesen Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung sorgfältig durch, bevor sie die Datenträger-Packung öffnen bzw. die Installation des Programms fortsetzen: Das End-User License Agreement (EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder eine natürliche oder eine juristische Person) - zukünftig "Lizenznehmer" genannt - und ABACOM-Ingenieurgesellschaft - zukünftig "Lizenzgeber" genannt - über die Software-Produkte und möglicherweise dazugehörige Software-Komponenten, Medien, gedruckte Materialien und online oder elektronische Dokumentationen der ABACOM-Ingenieurgesellschaft. Dieser Lizenzvertrag stellt die gesamte Vereinbarung über das Programm zwischen Ihnen und ABACOM-Ingenieurgesellschaft dar und ersetzt alle früheren Verträge oder sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Der Software liegt möglicherweise eine Ergänzungsvereinbarung oder ein Nachtrag zu diesem EULA bei. Durch Öffnen der versiegelten Datenträger-Packung, spätestens durch Installation, Nutzung, Kopieren oder anderweitige Nutzung der Softwareprodukte der ABACOM-Ingenieurgesellschaft erklärt sich der Erwerber mit den Bedingungen dieser Software Lizenz- und Nutzungsbestimmungen ausdrücklich einverstanden und ist damit an die Bedingungen dieses EULAs gebunden. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, installieren oder verwenden Sie die Software nicht.

Urhebervermerke oder sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

Die ABACOM-Ingenieurgesellschaft stellt sämtliche Informationen mit großer Sorgfalt und nach dem jeweils geltenden Stand der Technik zusammen und sorgt für deren regelmäßige Aktualisierung.

§ 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist das auf dem Datenträger befindliche Computer-Programm, die Programmbeschreibung, Bedienungsanleitung und weiteres dazugehöriges Material. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Hardware-Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrags ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

§ 2 Rechte des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb des Produkts nur Eigentum am physischen Datenträger, auf den die Software aufgezeichnet ist sowie das Nutzungsrecht an der erworbenen Software. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Der Lizenzgeber behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwendungsrechte an der Software vor.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Software, die Programmbeschreibung, Bedienungsanleitung und weiteres dazugehöriges Material bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Lizenzgebers aus der Geschäftsverbindung mit dem Lizenznehmer Eigentum des Lizenzgebers.

§ 4 Lizenzgewährung

(1) Der Lizenzgeber gewährt unter der Voraussetzung, dass alle Bestimmungen dieser EULA eingehalten werden, eine persönliche, nicht-ausschließliche Lizenz zur Installation und Nutzung der Software.
(2) Der Lizenzgeber gewährt das Recht zur Installation und Nutzung von Kopien der Software auf Geräten, auf denen eine ordnungsgemäß lizenzierte Kopie des Betriebssystems installiert ist, für die Software entwickelt wurde. Ein zeitgleiches Einspeichern und Verwenden auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig, außer diese wird vom Lizenzgeber ausdrücklich gestattet. Wechselt der Lizenznehmer die Hardware, ist die Software vom Massenspeicher der bisher verwendeten Hardware zu löschen.  Der Lizenznehmer darf Kopien der Software anfertigen, die für die private Sicherung und Archivierung erforderlich sind.
(3) Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstations-Rechnersystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms auf mehreren Computer-Arbeitsplätzen geschaffen wird. Möchte der Anwender die Software innerhalb eines Netzwerks oder sonstiger Mehrstations-Rechnersysteme einsetzen, muss er eine entsprechende Anzahl von zusätzlichen Lizenzen erwerben, deren Anzahl sich nach den an das Rechnersystem angeschlossenen Arbeitsplätzen bestimmt.

Der Einsatz in einem derartigen Netzwerk oder Mehrstations-Rechnersystem ist erst nach der vollständigen Entrichtung der hiernach zusätzlich erforderlichen Lizenzgebühren zulässig.

§ 5 Dekompilierung und Programmänderungen

(1) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind unzulässig.
(2) Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist grundsätzlich unzulässig. Allein sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert wird und der Lizenzgeber trotz entsprechender Aufforderung zur Störungsbeseitigung diese nicht innerhalb angemessener Zeit vorgenommen haben, darf der Lizenznehmer den Kopierschutz bzw. die Schutzroutine entfernen. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der Lizenznehmer die Beweislast.
(3) Andere als die in Abs. 2 geregelten Programmänderungen, insbesondere zum Zwecke der sonstigen Fehlerbeseitigung oder der Erweiterung des Funktionsumfangs sind nur zulässig, wenn das geänderte Programm allein im Rahmen des eigenen Gebrauchs eingesetzt wird. Zum eigenen Gebrauch im Sinne dieser Regelung zählt insbesondere der private Gebrauch des Lizenznehmers. Daneben zählt zum eigenen Gebrauch aber auch der beruflichen oder erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienende Gebrauch, sofern er sich auf die eigene Verwendung durch den Lizenznehmer oder seiner Mitarbeiter beschränkt und nicht nach außen hin in irgendeiner Art und Weise gewerblich verwertet werden soll.

§ 6 Übertragung der Nutzungsrechte

(1) Der Lizenznehmer darf die Software Dritten auf Zeit überlassen, sofern dies nicht im Wege der Vermietung zu Erwerbszwecken oder des Leasing geschieht und sich der Dritte mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Auch muss die ursprüngliche Lizenzpaketierung erhalten bleiben und bestehende Lizenzpakete dürfen nicht aufgespalten und als Einzellizenz oder mit anderer Paketierung vertrieben werden. Der überlassende Lizenznehmer muss sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Für die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht dem überlassenden Lizenznehmer kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. Eine Vermietung zu Erwerbszwecken oder das Verleasen sind unzulässig.
(2) Der Lizenznehmer muss die vorliegenden Vertragsbedingungen sorgfältig aufbewahren. Vor der Weitergabe der Software muss er sie dem neuen Lizenznehmer zur Kenntnisnahme vorlegen. Sollte der ursprüngliche Lizenznehmer zum Zeitpunkt der Weitergabe die vorliegenden Vertragsbedingungen nicht mehr in Besitz haben, ist er verpflichtet, zunächst ein Ersatzexemplar beim Lizenzgeber anzufordern. Die entstehenden Versandkosten trägt der Lizenznehmer.
(3) Der Lizenznehmer darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen.

§ 7 Vervielfältigungsrechte

(1) Alle Titel, einschließlich derer die nicht dem Urheberrecht unterliegen, in und an der Software sowie alle Kopien davon gehören dem Lizenzgeber oder dessen Lieferanten. Alle Titel und Rechte an dem geistigen Eigentum in und an den Inhalten, die durch die Nutzung der Software geschaffen werden können, sind das Eigentum des jeweiligen Besitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze zum geistigen Eigentum werden und durch Verträge geschützt werden. Dieses EULA gewährt Ihnen keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte sind durch den Lizenzgeberreserviert.
(2) Der Lizenznehmer darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
(3) Darüber hinaus kann der Lizenznehmer eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden.
(4) Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker zählen, darf der Lizenznehmer nicht anfertigen.

§ 8 Vertragsdauer

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht das erworbene Computerprogramm zu benutzen, erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine Bedingung dieses Vertrags verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechts ist der Lizenznehmer verpflichtet, den Original-Datenträger sowie alle Kopien des Programms einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten. Ungeachtet aller sonstigen Rechte kann der Lizenzgeber diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie gegen die Bedingungen dieses EULAs verstoßen. In einem solchen Fall müssen Sie alle Kopien der Software in Ihrem Besitz löschen.

§ 9 Schadensersatz bei Vertragsverletzung

Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass der Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die dem Lizenzgeber bei einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen.

§ 10 Änderungen und Aktualisierungen

Der Lizenzgeber ist berechtigt, Aktualisierungen des Programms nach eigenem Ermessen zu erstellen.

§ 11 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Lizenzgeber gewährleistet für einen Zeitraum für zwölf Monate ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass das Programm im Sinne der herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer gültigen Programmbeschreibung unter üblichen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht. Ansprüche wegen Mängeln der Software müssen gegenüber dem ausliefernden Lieferanten geltend machen. Bei Vorliegen eines Privatkaufs im Sinne des BGB beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Lieferung.
(2) Erweist sich ein Programm-Paket als nicht brauchbar, erfolgt innerhalb der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden gesetzlichen Gewährleistungspflicht, die mit der Auslieferung des Programm-Pakets an den Kunden beginnt, eine Rücknahme des gelieferten Programm-Pakets durch den Lizenzgeber und ein Austausch gegen ein neues Programm-Paket gleichen Titels. Erweist sich auch dieses als nicht brauchbar und gelingt es dem Lizenzgeber nicht, die Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Lizenznehmer das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe des Programm-Pakets und Rückerstattung des Kaufpreises.
(3) Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Programm-Paket den speziellen Anforderungen des Kunden oder denen des Nutzers genügt. Der Lizenzerwerber trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

(4) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern oder Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen des Datenträgers, sind beim Lieferanten innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Symptome, sind nach Kräften detailliert (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) zu beschreiben.
(5) Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen beim Lieferanten innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Lizenznehmer gerügt werden.
(6) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
(7) Der Lizenzgeber übernimmt weder Gewähr oder Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der in der Software enthaltenen Informationen, Texte, Grafiken, Links oder anderer Inhalte, noch Garantie hinsichtlich irgendwelcher Schäden, die durch die Übertragung von Computerviren, Würmer, Trojaner oder anderer solcher Computerprogramme verursacht werden können. Eine Weitergabe jeglicher Gewährleistung oder Zusicherung an Benutzer oder Dritte wird ausdrücklich abgelehnt.
(8) Jeder Lizenznehmer ist ausdrücklich selbst für eine ordnungsgemäße Sicherung aller in dem erworbenen Programm gespeicherten Daten verantwortlich und hat entsprechende Vorsorge zu treffen. Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Gewähr und Verantwortung bei Verlust von Daten im Fehlerfall.

§ 12 Haftung

(1) Der Lizenzgeber haftet für von ihr zu vertretende Schäden bis zur Höhe des Verkaufspreises. Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet der Lizenzgeber unbeschränkt. Die Haftung für Pflichtverletzungen wird auf die Höhe des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen haftet der Lizenzgeber unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Lizenzgeber nur im Umfang der Haftung für Pflichtverletzungen nach dem Vorgenannten.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung für Pflichtverletzungen entsprechend Abs. 1 dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen.
(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, sowie für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
(4) Der Lizenzgeber haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die durch fehlerhafte Konfiguration der Systemumgebung, des Betriebssystems sowie des erworbenen Softwareproduktes des Lizenzgebers an sich verursacht werden. Auch für ebensolche Schäden, die durch fehlerhafte oder nicht vom Lizenzgeber freigegebene Scripts, durch sonstige fehlerhafte oder vom Lizenzgeber nicht freigegebene selbst erstellte oder in Auftrag gegebene Programm-Erweiterungen und Ergänzungen sowie fehlerhafte oder nicht vom Lizenzgeber freigegebene Schnittstellenprogrammierungen verursacht werden, wird keinerlei Haftung seitens des Lizenzgebers übernommen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

§ 13 Geheimhaltungs- und Obhutspflicht

(1) Der Lizenznehmer hat alle ihm bekanntwerdenden Informationen über die Software vertraulich zu behandeln, die über die allgemein bekannten Funktionen und Darstellungen hinausgehen. Dies betrifft insbesondere vertrauliche Informationen über die verwendeten Programmiermethoden und -verfahren einschließlich des Quellcodes sowie sonstige die Software betreffende vertrauliche Materialien und Unterlagen von ABACOM, die dem Lizenznehmer zugänglich werden.
(2) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Vertraulichkeit gemäß §5(1) sicherzustellen, insbesondere den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und die Anwenderdokumentation durch geeignete technische Vorkehrungen, wie beispielsweise die Vergabe von Passwörtern, zu verhindern.
(3) Der Lizenznehmer hat die von ihm gefertigte Sicherungskopie der Software und der Anwenderdokumentation an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren und seine Mitarbeiter auf die Einhaltung der in diesem §5 vereinbarten Geheimhaltungs- und Obhutspflichten ausdrücklich hinzuweisen.
(4) Sonstige getroffene Vereinbarungen zur Vertraulichkeit bleiben unberührt.

§ 14 Gerichtsstand

Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit dem Lizenznehmer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, sowie sich hieraus ableitenden Verträgen, ist Oldenburg.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


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